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VG Sigmaringen, 12.06.2014 - A 7 K 615/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Einstweilige Anordnung, Montenegro, Roma, Schwerbehinderung, hörbehindert, offensichtlich unbegründet, medizinische Versorgung, aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt, Cochlea-Implantat
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- BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2014 - A 7 K 615/13
Erheblich ist eine solche Gefahr dann, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, konkret ist sie, wenn der Ausländer alsbald nach der Rückkehr in sein Heimatland in diese Lage käme (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.1997 - 9 C 40.96 -, BVerwGE 105, 187 und Urteil v. 17.10.2006 BVerwG 1. C 18.05 -). - VGH Bayern, 10.10.2000 - 25 B 99.32077
Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2014 - A 7 K 615/13
Bislang nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob eine Krankheit, deren Behandlung im Heimatstaat eines Asylbewerbers zwar allgemein ohne erhebliche Erhöhung des Gesundheitsrisikos möglich ist, aber vom Asylbewerber aus finanziellen Gründen tatsächlich nicht erlangbar ist, als individuelle, gerade den Asylbewerber betreffende Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG oder als Auswirkung einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu werten ist (für eine individuelle Gefahr: VG Sigmaringen, Urteile vom 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 -, juris, und vom 25.03.2004 - A 5 K 10262/03 - a.A. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -, juris). - VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
Abschiebungshindernis: Krankheit - finanzielle Leistungsfähigkeit des Erkrankten
Auszug aus VG Sigmaringen, 12.06.2014 - A 7 K 615/13
Bislang nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob eine Krankheit, deren Behandlung im Heimatstaat eines Asylbewerbers zwar allgemein ohne erhebliche Erhöhung des Gesundheitsrisikos möglich ist, aber vom Asylbewerber aus finanziellen Gründen tatsächlich nicht erlangbar ist, als individuelle, gerade den Asylbewerber betreffende Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG oder als Auswirkung einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu werten ist (für eine individuelle Gefahr: VG Sigmaringen, Urteile vom 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 -, juris, und vom 25.03.2004 - A 5 K 10262/03 - a.A. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -, juris).